Sind wir noch frei?

Am 28.4. dieses Jahres wurde sie im Parlament beschlossen und Anfang April 2012 kommt sie also, die Vorratsdatenspeicherung.

Aber was bedeutet das?

Das heißt, dass ab dann für 6 Monate ohne Anlass oder Verdacht gespeichert wird, wer wann von wo aus wen anruft, und wie lange das Gespräch dauert, sowie wer wem wann ein E-Mail sendet.

Grundlage dafür ist die EU Richtlinie 2006/24/EG, die eine Harmonisierung der zur Terrorabwehr gespeicherten Daten zum Ziel hatte – herausgekommen ist dabei allerdings ein Flickenteppich.

So hat neben Österreich auch Schweden die Richtlinie bislang nicht umgesetzt, und unter den Staaten, in denen gespeichert wird, variiert die Speicherdauer im gesamten zulässigen Bereich von 6 Monaten bis zu zwei Jahren (so u.A. in Polen, wo bereits Forderungen nach einer Speicherdauer von fünf Jahren laut wurden).

Dann gibt es da noch die Gruppe mit unter anderem Deutschland, Tschechien und Rumänien wo die obersten Gerichte die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erklärt haben.

Und zuguterletzt ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage der Republik Irland anhängig – es ist also davon auszugehen, dass diese Richtlinie ohnehin in näherer Zukunft überarbeitet wird.

Das ist schlecht, aber warum?

1. Es ist ein übermäßiger Eingriff in Grundrechte!

Die verdachts- und anlasslose Speicherung beinahe aller Kommunikationsdaten stellt eine Umkehr der Unschuldsvermutung dar (die übrigens, auch wenn es nicht so wirkt, nicht nur für Karl-Heinz Grasser gilt).

Des weiteren ist die Vorratsdatenspeicherung ein enormer, nicht verhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre, da durch die Vernetzung der einzelnen Datensätze ein Leben bis in intimste Details nachvollziehbar wird, wie das dann aussieht hat der deutsche Journalist Malte Spitz veranschaulicht.

2. Die Kosten!

Mit eine Begründung warum nun die Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde sind Strafzahlungen an die EU in der Höhe von etwa 10-20 Millionen Euro die laut Johann Maier (Vorsitzender des Datenschutzrates) im Raum stehen.

Diesen Zahlungen stehen jedoch Initialisierungskosten von geschätzten 20 Millionen und laufende Kosten von etwa 3 Millionen pro Jahr gegenüber, hier wurde also ein Teil unseres Rechtsstaats in einem wahren Kuhhandel verschleudert.

3. Es gibt keinen erkennbaren Nutzen!

In Deutschland wurde festgestellt dass durch die Speicherung die Aufklärungsquote um maximal 0,006% erhöht werden konnte oder anders ausgedrückt kann ohne diese Daten nur rund jedes 20.000 Verbrechen nicht aufgeklärt werden, bei etwa 50% Aufklärungsquote im allgemeinen.
Als Seiteneffekt behindert die Vorratsdatenspeicherung die herkömmlichen Ermittlungsmethoden da potentielle Straftäter vermehrt auf alternative, schwerer nachvollziehbare Kommunikationswege zurückgreifen wenn ohnehin klar ist dass sämtliche „klassischen“ Verbindungen gespeichert werden.

Was gibt es sonst noch zu sagen?

Wer hat Zugriff auf gespeicherte Daten?
In der zugrunde liegenden Richtlinie ist dieser Punkt nicht näher festgelegt, dort heißt es „die zuständigen nationalen Behörden“.
In Österreich sollen Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Kriminalpolizei Zugriff bekommen.

Wo werden diese Daten gespeichert?
Zur Speicherung werden die Diensteanbieter (wie etwa Internetanbieter oder Mobilfunkbetreiber) verpflichtet, diese haben dann die dafür notwendige Infrastruktur bereitzustellen.

Wann bekommt jemand Zugriff auf die Daten?
Auch dieser Punkt ist nicht genau festgelegt, grundsätzlich gilt nur für eine „vorsätzlich begangenen Straftat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist“.
Jedoch gibt es einige Ausnahmen, durch die der Zugriff auch ohne richterliche Anordnung erfolgen kann.

Foto: ozeflyer