Überwachung durch Vorratsdatenspeicherung?
Seit 1. April 2012 ist die Vorratsdatenspeicherung Realität in Österreich. Mit einer Mindestspeicherzeit von 6 Monaten sollten erste gesammelte Daten bereits wieder gelöscht sein. Doch was bedeutet das nun für den/die Einzelne (n)?
Was wird gespeichert und warum?
Gespeichert wird, ohne dass ein Verdacht bestehen muss, die Dauer und Uhrzeit von Gesprächen, der Ort, von dem aus telefoniert wird, die Uhrzeit sowie der Empfänger/ die Empfängerin von E-Mails.
Die Vorratsdatenspeicherung basiert auf einer EU- Richtlinie 2006, Österreich musste Strafzahlungen für die spätere Umsetzung zahlen. Auch Schweden hat die Vorratsdatenspeicherung erst 2012 umgesetzt, andere Staaten wie Tschechien oder Rumänien haben das Gesetz für verfassungswidrig erklärt und wieder aufgehoben.
Begründet wird das Ganze jedenfalls mit der Terrorbekämpfung, die Aufklärungsquote von Verbrechen könne so steigen beziehungsweise könne Verbrechen gar vorgebeugt werden.
Initiativen
Im Oktober 2011 wurde eine BürgerInneninitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung gestartet, die über 100.000 Unterschriften erzielte. Am 28.11. wird es zu einer Anhörung im Justizausschuss kommen, bei welcher ExpertInnen eine Stellungnahme vorbringen.
Des Weiteren gibt es bis Ende Dezember noch eine Ausstellung im Ars Electronica Center Linz, die sich auf allgemein (ohne Vorwissen benötigende) verständliche Art und Weise mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Hier bekommt man auch Informationen über den Schutz der Privatsphäre oder kann Passwörter auf ihre Sicherheit hin überprüfen. Im Rahmen dieser Ausstellung wurde eine Aktion gestartet, bei der man sich ein Formular schicken und an das Bundesministerium für Inneres zwecks Auskunft der gesammelten Daten über einen selbst schreiben kann.
Problematik
Kritisiert wird vor allem, dass die Vorratsdatenspeicherung ein massiver Eingriff in die Privatsphäre sei und die Gesetzeslage dazu etwas „schwammig“ ist. Ich werde versuchen, das Thema hier etwas differenziert darzustellen und zu betrachten.
Im Allgemeinen finde ich es immer schwieriger, reine Fakten zu bekommen, da oft eine Meinung oder zumindest eine Tendenz in die eine oder andere Richtung mitschwingt. Gerade das Thema Vorratsdatenspeicherung politisiert und ist mit „vorbelasteten Begriffen“ (ob positiv oder negativ sei dahingestellt) wie Freiheit, Einschränkung, Datenschutz vs. Datenklau und vielen anderen in Verbindung gebracht worden.
Ich möchte jetzt prinzipiell aber nicht alles „verteufeln“, was mit der EU oder Überwachung im Zusammenhang steht. Es geht mir nicht darum, dass ich etwas zu verbergen hätte, auch wenn ich nicht gerade glücklich darüber bin, dass der Staat darüber informiert ist, wenn ich nachts mit jemandem telefoniere, mir einen Arzttermin ausmache, wo ich mich bewerbe und dergleichen.
Ich würde mir mehr Transparenz wünschen, dass man als BürgerIn Einsicht auf die Daten bekommt, die gesammelt werden und dass Studien vorgelegt werden, die den Einfluss der Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquote oder die Anzahl der Verbrechen- pro Jahr meinetwegen- darstellen. Es gibt diese zwar, aber man muss selbst danach suchen, hört und sieht nicht viel von einer Stellungnahme seitens der PolitikerInnen.
Zuständige nationale Behörden, die Zugriff auf die Daten haben, würde ich gerne im Gesetz definiert und verankert sehen. Fälle, in denen eine Ausnahme möglich sein soll, gehören genannt, um in der Praxis konkret und korrekt vorgehen zu können.
Abgesehen davon, dass wir die Strafzahlungen indirekt über Steuern mitfinanzieren würden (Und nein, ich würde das dem Staat Österreich natürlich nicht wünschen), sind diese geringer als die Kosten, die sich für die Installation der Vorratsdatenspeicherung ergeben würden zusammen mit dem regelmäßigen Kostenaufwand für die Abspeicherung und Bereithaltung der Daten. Mit den Strafzahlungen für die Vorratsdatenspeicherung zu argumentieren scheint mir demnach Ironie zu sein.
Als positiv lasse ich dem Staat gelten, dass die mögliche Mindestspeicherzeit noch um bis zu eineinhalb Jahre höher sein hätte können, keine Inhalte- wie dies Facebook etwa schon lange tut- gespeichert werden und bei unzuverlässiger Veröffentlichung der Daten eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht. In Bulgarien können die Daten bereits bei kleinen Vergehen herangezogen werden (was auch immer darunter zu verstehen ist), die Vorratsdatenspeicherung wurde strikter umgesetzt, als es das Gesetz (mindestens) verlangt hätte. In anderen Staaten werden bereits Ausweitungen der Datenspeicherung diskutiert.
Ob die Initiative, an das Bundesministerium zu schreiben, bei welcher ich selbst mitgemacht habe, effektiv ist, wage ich zu bezweifeln. Wenn diese Aufmerksamkeit bekommen und zu mehr Information führen würde, wäre das schon einmal ein Beginn. Mein vordergründiges Ziel wäre es in der Tat aber doch, eine Auflistung all meiner gesammelten Daten, zu erhalten.
Für mehr Informationen, vor allem, wer Daten speichern und darauf zugreifen darf, was in meinem Kommentar zugegebenerweise etwas kurz gekommen ist, empfehle ich„Sind wir noch frei“ von Philipp Spindlbeck: https://www.subtext.at/2011/05/sind-wir-noch-frei/
weiterführende Links: