ELGA – der elektronische Gesundheitsakt

Ende 2013 oder spätestens Anfang 2014 soll der elektronische Gesundheitsakt Realität in Österreich sein. Ab 2015 sind die Krankenhäuser mit eingeschlossen, ab 2016 schließlich auch VertragsärztInnen und Apotheken, später ZahnärztInnen. Doch was wird überhaupt und wie lange erfasst?  Wer hat Zugriff auf die Daten?

Abfrage der eigenen Krankengeschichte

ELGA soll zunächst unter anderem Entlassungsbriefe, Diagnosen, eine Medikamentenübersicht…vernetzen, ausweiten möchte man das Ganze auf einen Impfpass und weitere Details, die zur Krankengeschichte beitragen können. Das habe einen Vorteil beim Aufsuchen verschiedener ÄrztInnen oder bei der Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen und Wechselwirkungen, wenn mehrere Medikamente zeitgleich eingenommen werden. Man denke hier speziell an Ältere oder chronisch Kranke.

Diese Daten sind auch bereits bei den GesundheitsdiensteanbieterInnen wie Spitältern, radiologischen Instituten, Apotheken,… gespeichert, im Bedarfsfall wäre mit ELGA ein Zugriff für behandelnde ÄrztInnen gegeben.

Ärzte und Ärztinnen müssen ELGA nicht zwangsweise verwenden mit Ausnahme der Eingabe von Medikamenten, Labor- und Radiologiebefunden sowie Entlassungsbriefen. Allerdings kann die Benutzung der elektronischen Gesundheitsakte seitens der PatientInnnen gefordert werden beziehungsweise können erstere bei einem Fehler aufgrund der Nicht- Verwendung strafbar gemacht werden. Wie diese Strafen konkret aussehen, ist bisher noch nicht festgelegt.

Einzelne Dinge (mit Ausnahmen) sollen auf Wunsch der zu Behandelnden ausgeblendet werden können.

Zugriff

Angesehen werden können die Daten per E-Card 28 Tage lang von ÄrztInnen und anderen Gesundheitseinrichtungen, bei denen der/die PatientIn angemeldet ist. Apotheken können nur einen Tag darauf schauen. Online kann nachgesehen werden, wer Zugriff hatte. Alle Abrufe werden protokolliert. Außerdem hat der Patient/die Patientin selbst die Möglichkeit, auf die eigenen Daten mittels Bürgerkarte oder Handysignatur einzusehen.

Zugänglich sind die Daten allerdings 10 Jahre lang. DienstgeberInnen und andere sollen keinen Zugang bekommen, bei missbräuchlicher Verwendung ist mit Strafen zu rechnen.

 Ausstieg

Ein „Ausstieg“ aus ELGA wird möglich sein. Das Umständliche daran ist, dass dies schriftlich bei einer eigenen Stelle verlangt werden muss und diese Stellen sind im Übrigen auch noch gar nicht eingerichtet.

Ein paar Fakten

ELGA soll bis 2017 Kosten in Höhe von 130 Millionen Euro für die Installation verursachen und ab 2018 18 Millionen jährlich für die Umsetzung.

Durchschnittlich würden fünf Dokumente pro Person und Jahr abgelegt werden. Die Medizinische Universität Wien belegte, dass bei der Hälfte der PatientInnen ELGA auf die Gefahr von Wechselwirkungen hineisen würde und bei jedem/jeder Sechsten auf eine zu lange Verschreibungsdauer.

Für ELGA sprechen sich die Patientenanwaltschaft und die VertreterInnen der Krankenversicherung aus, Widerstand kommt von der Ärztekammer. Das Thema wird politisiert, sachliche Informationen müssen mühsam zusammen geklaubt werden.

ELGA ist kein „österreichischer Einzelweg“. Durchgesetzt wurde die Gesundheitsakte bereits in Dänemark und Finnland, hier gab es auch durchaus positive Reaktionen der Bevölkerung. Gescheitert ist das „Projekt ELGA“ hingegen in England nach hohen Geldströmen, die bereits hineingeflossen sind. An der Umsetzung gearbeitet/diskutiert wird derzeit noch in Deutschland und der Schweiz.

Abschließende Anmerkungen

Im Allgemeinen finde ich, dass den Grundgedanken von ELGA etwas Gutes abgewonnen werden kann und ich befürworte es, dass man sich mit der Problematik des Datenschutzes auseinander gesetzt hat, selbst Einsicht hat beziehungsweise dass überhaupt ein Ausstieg möglich ist, wie das bei der Vorratsdatenspeicherung  hingegen nicht der Fall ist. Zudem wurden Studien vorgelegt und die genannten Gründe, die dafür sprechen, erscheinen mir plausibel.

Ich frage mich allerdings, warum es  als PatientIn nicht möglich ist, auch eine Nichtverwendung von ELGA in bestimmten Bereichen beispielsweise zu fordern. Andere Fragen, die sich mir stellen, sind, warum es kaum Berichterstattung von Staaten gibt, in denen die Umsetzung bereits stattgefunden hat, ob man sich mit diesen austauscht. Hat man herausfinden können, warum es in England zu einem Abbruch gekommen ist? Warum gibt es nur wenig Informationen, wie die bereits stattfindende Speicherung derzeit abläuft?

Wie sollen die Strafen überhaupt aussehen? Fallen darunter nur Zahlungen oder ist vielleicht nicht etwas Anderes wie negative Presse über DienstgeberInnen, die Datenmissbrauch begehen, zielführender?

Würde eine kürzere Abrufungsdauer nicht genügen beziehungsweise könnte man doch Dinge einmal ansetzen und immer noch anpassen, oder?

Zu guter Letzt: Es gibt nach wie vor kleine Krankenkassen in Österreich, die für ihre Mitglieder keine E-Card führen. Wenn diese aber der Zugang zur Gesundheitsakte sein soll, müsste man hier doch auch ansetzen. Beziehungsweise sollte es speziell für ältere Menschen Hilfestellungen geben, die Daten abzurufen, da diese tendenziell häufig Probleme im Umgang mit Computern haben.

Wie ich mich selbst entscheiden werde, weiß ich noch nicht genau. Fest steht, dass ich diese Thematik weiter verfolgen möchte.

Katharina ist Sozialwissenschaftlerin und Redakteurin. Sie beschäftigt sich vor allem mit gesellschaftlichen (z.B. frauenpolitischen) und kulturellen (z.B. Film, Theater, Literatur) Themen. Zum Ausgleich schreibt sie in ihrer Freizeit gerne literarische Texte: https://wortfetzereien.wordpress.com/