Auf dem rechten Auge blind

 

Dass unser Justizsystem ein Witz ist wusste ich schon immer. Dass bei einer derartigen Häufung rechtsextremer Vorfälle von Seiten des Staates aus nichts passiert sollte jedem zu denken geben.

Nach den Vorfällen von Ebensee war in den Zeitungen dieser Woche erneut von rechtsextremen Jugendlichen zu lesen, welche mit Nazigesten und dem Hitlergruß auf sich aufmerksam machten – diesmal auf einer FPÖ Veranstaltung in Graz.

Das Verbotsgesetz
Die gesetzliche Lage ist klar: laut dem Wiederbetätigungsparagraphen (§3) des 1992 letztmalig novelliertem Verbotsgesetzes sollten diese Männer (sofern nicht Minderjährig) mit Freiheitsstrafen von fünf bis zu zehn Jahren bestraft werden. Doch warum verfolgt unsere Justiz diese eindeutigen Verbrechen nicht? In welchem System leben wir, in dem nicht einmal offensichtlich rechtsextreme Organisationen verboten oder zumindest sehr genau beobachtet werden?

Die Extremisten
Der RFJ hat schon in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt und sollte nun abermals unter die Lupe der Polizei genommen. Hassparolen wie „Hasta la Vista Antifascista“ sprechen schon für sich – doch Hitlergruß auf einer öffentlichen Veranstaltung zu präsentieren geht nach meinem Verständnis zu weit und muss Konsequenzen haben!

Bitte, liebe österreichische Exekutive – prügelt euch nicht mit Demonstranten, die friedlich auf der Straße ihre Meinung bekunden, sondern exekutiert das österreichische Gesetz.

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